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Kommentar zum Seouler Urteil am 8. Januar 2021



Am 8. Januar 2021 hat das Seouler Zentralgericht aufgrund der Klage von 12 überlebenden Opfern eines Gewaltsystems des kaiserlich-japanischen Militärs während des Zweiten Weltkriegs endlich das erste Urteil gesprochen. Demnach soll der japanische Staat als der Angeklagte den Klägerinnen je 100 Millionen KRW (umgerechnet 75.000,-- Euro) als Entschädigung für die damaligen Misshandlungen und Qualen zahlen. Dennoch können sich nur fünf Frauen darüber freuen, weil sieben von zwölf Frauen, die im Dezember 2016 die Klage einreichten, nicht mehr leben.


Das betreffende Gewaltsystem, das in Verbindung mit den vom japanischen Miltirär kreierten Wörtern „ianfu“(„Trostfrau“) oder „ianso“ („Trost“-Haus) steht, wurde bereits in den 1990er Jahren auf internationaler Ebene mit den Wörtern wie „Sexsklaverei“ und „rape center“ beschrieben. Im Jahr 2000 versammelten sich Opfer aus mehreren Ländern (außer Japan und Korea) zum Tokyo Tribunal und verurteilte, wenn auch nur symbolisch, den damaligen japanischen Kaiser als Schuldigen.


Die Erklärung des japanischen Chefkabinettssekretärs Kono vom 4. August 1993 hat zwar die Beteiligung der Regierung und des Militärs eingeräumt, aber die Entschädigung auf der Basis der offiziellen Entschuldigung kam nicht zustande. Sogar versucht der Geschichtsrevisionismus der japanischen Regierung im 21. Jahrhundert diese in den 1990er Jahren angefangenen Schritte rückgängig zu machen. Die Tendenz der japanischen Regierung, das damalige Internierungs- und Vergewaltigungssystem zu leugnen, stieg in den letzten Jahren und führte auch dazu, die Gedenkarbeit für die Opfer jenes Kriegsverbrechens auch in anderen Ländern zu verhindern.


Gegen das Seouler Urteil vom 8. Januar 2021 protestierte die japanische Regierung mit dem Argument der Staatenimmunität. Nach dem Urteilsspruch des Seouler Gerichtshofs gilt für das Verbrechen jedoch keine Staatenimmunität, weil es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt und die Verletzung des internationalen jus cogens, was durch keine andere Vereinbarungen abbedungen werden darf.


14. Januar 2021, eh

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