Rechtsanwalt Hajime Kanbara hielt am 6. Dezember 2018 im Rechtsanwältehaus von Yokohama mit der Regisseurin Soo Nam Park zusammen eine Pressekonferenz ab und informierte über die einstweilige Verfügung des Ortsgerichts Yokohama: Die rechtsgerichtete Organisation „Kikusui Defense Federation“ darf keine Störaktion(en) innerhalb des Umkreises von 300 Metern einer Filmvorführungsstätte des Films "Das Schweigen“ durchführen. Der Film der in Japan geborenen koreanischstämmigen Regisseurin enthält Aufzeichnungen von fünfzehn Betroffenen des Rape-Center-Systems des kaiserlich japanischen Militärs vor und während des Zweiten Weltkriegs. Sie erklärten, dass sie nach Japan kamen, um ihr Schweigen zu brechen, und forderten eine Entschuldigung und Entschädigung seitens japanischen Regierung. Das Filmmaterial stammte zum großen Teil aus den 1990er Jahren sowie aus späterer Zeit. Der Film wurde dem südkoreanischen Publikum auf dem Seoul International Women's Film Festival (SIWFF) 2016 in Korea vorgestellt. Nach der Japan-Premiere in Tokyo im Dezember 2017 ging der Film auf Wanderschaft. Rechtsradikale Gruppierungen in Japan versuchten die Filmvorführung zu stören bzw. das Publikum einzuschüchtern. Bei der Yokohama-Filmvorführung am 28. November 2018 kamen sie mit einem Lautsprecherwagen vor die Filmvorführungsstätte. Einige drangen sogar - maskiert mit Uniformen der militärischen Sondereinheiten aus dem Zweiten Weltkrieg - in die Filmvorführungsstätte ein und hielten sich dort zwei Stunden lang auf, um so Angst zu schüren. Auch im Bürgerkulturzentrum in Chigasaki, einer anderen Stadt der Präfektur Kanagawa, überfluteten vor dem Vorführungstermin im Oktober 2018 telefonische und digitale Proteste gegen die Stadt Chigasaki das Schulamt. Rechtsanwalt Kanbara ist der Ansicht, dass der Film auf die Verantwortung der japanischen Regierung für die Verbrechen des japanischen Militärs vor und während des Zweiten Weltkriegs an den Frauen- und Mädchen aufmerksam macht, und will die Versuche nicht hinnehmen, die Filmvorführung durch Gewalt und Erpressung zu verhindern. Solche Verhinderungsversuche, so Kanbara, würden die in der japanischen Verfassung gewährleistete Meinungsfreiheit verletzen und erschütterten so das Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Aus ganz Japan hatten sich 140 Rechtsanwälte zusammengeschlossen und den Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Ma-eui Park, Tochter und Mitarbeiterin der Regisseurin Park, war erstaunt, dass von der Beratung mit ihrem Rechtsanwalt bis zu diesem Ergebnis nur drei Tage vergingen. Die Verhinderungsaktion bei der Yokohama-Vorführung erschütterte jedoch nicht das Vertrauen der Regisseurin Park in ihre japanischen Mitbürger:innen. In der Presskonferenz, die sie mit Kanbara gemeinsam abhielt, bedankte sie sich ausdrücklich bei den zahlreichen japanischen Bürger:innen in Yokohama für ihre Unterstützung der Filmvorführung.
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Bilder: YNA Foto / Film Sti